Kosten

Grundlage unserer Abrechnungen bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei der Höhe der zu Grunde zu legenden Streitwerte richte ich mich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Gern erläutere ich Ihnen im Rahmen eines ersten Gespräches – d.h. vor Beauftragung – die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Auch über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung berate ich Sie gerne.

Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Auch hierüber informiere ich Sie gerne vorab.

Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Sind Sie rechtsschutzversichert, so setze ich mich direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, hole den Deckungsschutz ein und kläre die Abrechnung.

Finanziell bedürftige Mandanten erhalten staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe.

Ich bin selbstverständlich bereit, Ihnen hierbei zu helfen.