Konfliktklärung

Neben der rechtlichen Beratung und Vertretung biete ich, sofern angezeigt und gewünscht, zur Lösung von Konflikten die Mediation und das Coaching an.

Ich stehe Ihnen also zur Verfügung,

als Mediatorin, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Konflikt klären möchten

als Coach, wenn Sie eine schwierige Situation und Umbruchphasen in Ihrem Leben bewältigen müssen

als Rechtsanwältin, wenn es in erster Linie um eine rechtliche Beratung oder gerichtliche Auseinandersetzung geht

Was ist Mediation?

Die Mediation ist eine strukturierte Konfliktlösungsmethode.
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens erarbeiten die Konfliktparteien unter Anleitung des Mediators selbst eine Lösung ihres Problems. Der Mediator erleichtert und ermöglicht die
Lösungsfindung durch professionelle Verhandlungsleitung. Er stellt sicher, dass die Regeln und der Ablauf des Mediationsverfahrens eingehalten werden, ohne aber inhaltlichen Einfluss auf die Lösung zu nehmen.

Die Mediation beruht auf folgenden Prinzipien:

  • Selbstverantwortung
  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit
  • Allparteilichkeit des Mediators

Das Mediationsverfahren verläuft in fünf Phasen:

  • Einleitung
  • Themensammlung
  • Interessenklärung (von den Positionen zu den Interessen)
  • Lösungssuche
  • Vereinbarung und Umsetzung

Warum Mediation?

Die Mediation ist eine strukturierte Konfliktlösungsmethode. Die Mediation bietet die Chance, Konflikte nachhaltig zu lösen, also weiteren Streit zu vermeiden. Die Beziehungen der Konfliktparteien verbessern sich und eine weitere Zusammenarbeit wird möglich. Damit kann die Mediation in zahlreichen Konflikten eine sinnvolle Alternative zu einem Rechtsstreit sein. Sie hat bei geeigneten Problemstellungen erhebliche Vorteile gegenüber einer herkömmlichen gerichtlichen Auseinandersetzung, u.a.

  • Zeit- und Geldersparnis
  • Dauerhafte, umfassende und interessengereichte Lösungen
  • Erhalt der persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den Parteien
  • Autonome Entscheidung der Parteien anstatt autoritäre Entscheidung eines Dritten

Der Mediator hat keinerlei Entscheidungsmacht. Er gibt niemandem Recht. Er ist allparteilich. Er schlichtet nicht. Er stellt aber ein Verfahren zur Verfügung, das es den Parteien ermöglicht, trotz vorhandener Gegensätze, Spannungen und oft heftiger Emotionen, die für sie beste Lösung finden. Die Mediationssitzungen dauern in der Regel zwei Stunden. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Ausgangslage der Parteien und von der Schwierigkeit der Sachlage ab.

Die Vergütung richtet sich nach der Zeitdauer der Sitzungen. Der Stundensatz wird vorher vereinbart.

Familienmediation

Konflikte in Familien und Partnerschaften sind normal. Es gibt jedoch Situationen, in denen es ratsam ist, sich professioneller Hilfe zu bedienen, vor allem dann, wenn die Beteiligten das Gefühl haben, nicht mehr weiter zu kommen oder sich im Kreise zu drehen. Manchmal können sie nicht mehr mit einander reden, obwohl sie es eigentlich möchten. Das ist natürlich bei einer Trennung oder Scheidung besonders häufig der Fall. Ein Mediationsverfahren kann dann für eine gewisse Entspannung sorgen und das Gespräch wieder in Gang bringen.

Aber auch in intakten Familien oder Partnerschaften kann es schwer lösbare Konflikte geben, z. B. bei beruflichen Umbrüchen, die eine Neuorientierung notwendig machen.

Allen Bereichen der Familienmediation ist gemeinsam, dass die Betroffenen eine enge emotionale Verbindung haben. Das führt oft zu heftigen Reaktionen zwischen den Beteiligten. Ein geschulter Vermittler kann auf die dahinter stehenden Interessen und Bedürfnisse eingehen und diese herausarbeiten. So trägt er dazu bei, dass sich die Beteiligten im Laufe des Prozesses gegenseitig besser verstehen können. Damit legt er die Grundlagen für die spätere Einigung.

Auch wenn noch gar kein Konflikt offen hervortritt, aber heikle Angelegenheiten geregelt werden sollen, ist es sehr entlastend, wenn die Gespräche von vornherein professionell von einer unbeteiligten Person geleitet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Planung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Manchmal hat die ältere Generation den Wunsch, mit den künftigen Erben ihre Vorstellungen zu besprechen, bevor ein Testament oder ein Erbvertrag gemacht ist. Ein geschulter Mediator kann dafür sorgen, dass dies in einem guten Gesprächsklima geschieht.

Mediation in einer Paarbeziehung

In einer Mediation kann mit einem strukturierten Verfahren für viele Beziehungsprobleme eine Lösung gefunden werden. Hier ist die Aufmerksamkeit von vornherein darauf gerichtet, welche Veränderungen oder Regeln benötigt werden, damit das Paar aus den Problemen herausfindet und seine Beziehung auf eine neue Basis stellen kann.
Durch eine wertschätzende Kommunikation und Bewusstwerdung alter Verletzungen kann die Basis für eine positive Gestaltung der gemeinsamen Zukunft geschaffen werden. Manchmal sind Paare in Ihrer Kommunikation in einem Teufelskreis gefangen. Wird er aufgedeckt, besteht die Chance der Veränderung.
Am Ende einer Mediation stehen Vereinbarungen über Veränderungen im Zusammenleben. Ein neuer Beziehungsvertrag kann  ausgehandelt werden. Wichtig ist, dass mindestens eine nachsorgende Sitzung stattfindet, um zu besprechen, wie die beschlossenen Vorhaben umgesetzt wurden und wie mit eventuell aufgetretenen Problemen umgegangen werden kann.
Oft genug führen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft  finanzielle Fragen zu Konflikten. Eigentumsfragen sind nicht geklärt oder die Frage, wer in welchem Umfang zum gemeinsamen Unterhalt beiträgt. In diesen Fällen kann die Beziehung mit einem Ehevertrag oder mit einem Partnerschaftsvertrag auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dadurch erhalten die Beteiligten rechtliche Sicherheit.
Wenn sich während der Beratungsgespräche ergibt, dass ein Partner oder beide Partner die Beziehung nicht mehr fortsetzen möchten kann im Rahmen des fortgeführten Mediationsverfahrens die für die Trennung oder Scheidung erforderlichen Regelungen entwickelt werden.

Mediation bei Streitigkeiten zwischen Erben

Wer kennt das nicht: Geschwister reden nicht mehr miteinander, weil sie in Erbstreitigkeiten verstrickt sind. Ein Erbe fühlt sich durch ein Testament benachteiligt. Er überlegt, es anzufechten oder den Pflichtteil geltend zu machen. Das kann, vor allem wenn es zu einem Prozess vor Gericht kommt, in lebenslangen Feindschaften enden. Manchmal verzichtet ein Erbe auf die Geltendmachung seiner Rechte aus Angst vor den Familienstreitigkeiten. Manchmal wird wegen dieser Befürchtungen auch die an sich notwendige Erbauseinandersetzung nicht angepackt. Die Unzufriedenheit rumort aber weiter.

All dies müsste nicht sein, denn es gibt ein Verfahren, Konflikte zwischen Erben zu klären und zu lösen, ohne dass die verwandtschaftlichen Beziehungen in die Brüche gehen:

Die Mediation in Erbschaftssachen

Dieses Verfahren ist wesentlich schneller und billiger ist als jeder Gerichtsprozess. Wie funktioniert es?

Die Erben beauftragen gemeinsam einen Mediator, etwa einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwaltsmediator. Er verfügt über die nötigen Rechtskenntnisse und die Techniken der Verhandlungs- und Gesprächsführung. Er ist in der Lage, auch wenn die Emotionen zwischen den Beteiligten hoch gehen, mit ihnen in mehreren Sitzungen eine Lösung des Konflikts zu erarbeiten.

Die Regeln des Verfahrens werden vereinbart. Regeln wie z. B. Vertraulichkeit, Verbindlichkeit und Informiertheit. Dann geht es darum, die Situation aller Beteiligten zu erkennen und zu verstehen, also ihre jeweiligen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche. Ist dies erreicht, können Lösungsoptionen entwickelt und Einzellösungen erarbeitet werden, die allen Beteiligten gerecht werden.

Gelingt dies, ist eine Basis dafür geschaffen, dass sich die Betroffenen in Zukunft wieder in Anstand und Würde begegnen können.

Mediation zur Regelung der Vermögensnachfolge

Wer daran denkt, sein Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag zu regeln, sieht sich häufig schwierigen Fragen gegenüber.

Wie kann ich es den mir nahestehenden Menschen recht machen? Wie kann ich verhindern, dass sich der eine oder andere übergangen oder ungerecht behandelt fühlt? Wer kümmert sich um mich, wenn ich gebrechlich werde und welchen Einfluss soll das auf die Erbregelung haben? Wie kann ich verhindern, dass nach meinem Tod Streit zwischen den Erben ausbricht? Wie kann ich sicherstellen, dass die Verwaltung des Erbes nach meinem Tode in meinem Sinne geregelt wird?

Die Entscheidung dieser Fragen wird meist als belastend empfunden. Das führt manchmal dazu, dass erst gar keine erbrechtliche Regelung getroffen wird.

Das Beste ist es, sich mit den künftigen Erben an einen Tisch zu setzen und diese Fragen offen mit ihnen zu klären.

Aber die Hürden hierfür sind hoch:
Oft sind die emotionalen Beziehungen zwischen dem Erblasser und einzelnen Erben oder die Beziehungen zwischen künftigen Erben gespannt. Man hat Angst, unangenehme Dinge, die geklärt werden müssen, anzusprechen. Man befürchtet, nahe Verwandte zu verletzen oder Vorwürfen ausgesetzt zu werden.

Das Vermittlungsverfahren zur Nachlassplanung bietet für diese schwierige Situation eine Lösung:

Der künftige Erblasser und die Betroffenen setzen sich unter der Leitung eines hierfür ausgebildeten Mediators an einen Tisch. Dieser stellt in einem strukturierten Verfahren sicher, dass die Gespräche in fairer und würdiger Weise stattfinden und dass alle wesentlichen Anliegen und Interessen besprochen werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, eine erbrechtliche Lösung zu finden, die den Interessen des Erblassers und der Erben gerecht wird. Am Ende steht ein vom Notar beurkundeter Erbvertrag, an den alle gebunden sind. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden.

Ist eine Erbschaftsregelung auf diese Weise einvernehmlich zustande gekommen, wird sie in der Regel auch nach dem Tode des Erblassers von allen getragen.