Vorsorge – alt oder krank heißt nicht wehrlos

Es kann uns alle treffen: Krankheit, Unfall, Altersdemenz. Wenn Sie plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sollten Sie und Ihr Umfeld gut vorbereitet sein. Jeder will auch im Alter ernst genommen werden und trotz Krankheit Beachtung finden.

Wenn nicht Fremde über Ihr Schicksal entscheiden sollen, und Sie Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bestmöglich vertreten wissen wollen, seien Sie gewappnet. Das vermeidet Streit und spart auch Geld.
 

Hier können wir Ihnen beim Thema Vorsorge helfen:

  • Vorsorgevollmacht
    Vollmacht, die einer Vertrauensperson erteilt wird, damit diese für einen selbst handeln kann wenn man verhindert oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
  • Betreuungsverfügung
    Der gegenüber dem Vormundschaftsgericht formulierte Wunsch, eine bestimmte Person zum gesetzlichen Vertreter zu bestellen, wenn man selbst nicht handeln kann und auch keine Vorsorgevollmacht erteilt hat.
  • Patientenverfügung
    Sie bringt zum Ausdruck, in welcher Weise man als Patient medizinisch versorgt bzw. behandelt oder auch nicht behandelt werden soll, wenn man selbst nicht (mehr) in der Lage ist, sich zu äußern.
  • Vollmacht für die Bank
  • Testament

Wir schnüren für Sie das optimale Vorsorgepaket unter Berücksichtigung Ihrer familiären und vermögensrechtlichen Situation.

Wir unterstützen Sie außergerichtlich und vertreten Sie kompetent vor Gericht. Rufen Sie uns einfach an!